AGB

1. Die Maklerprovision ist verdient und fällig, sofern durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Firma wohnelement | Melisa Dragic Immobilien ein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt, unabhängig davon, ob wir beim Vertragsabschluß mitwirken. Alle mit diesem Erwerb verbundenen Nebenkosten (4,5% Grunderwerbssteuer, ca. 1,5% Notar- und Gerichtskosten sowie die Maklerprovision in Höhe von 6,25% inkl. MwSt.) trägt der Käufer.

1.1 Provisionsanspruch in Höhe von 6,25% inkl. MwSt. entsteht auch dann, wenn ein von der Firma wohnelement | Melisa Dragic Immobilien nachgewiesenes Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben wird.

1.2 Bei Erbbaurecht vom Grundstückswert, vom Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten je 3 %.

1.3 Bei Abschluss eines vermittelten Miet (Wohn- und Stellplätze)- oder Pachtvertrag wird ein Provisionsanspruch in Höhe von 2,38% (2 Nettokaltmonatsmieten zggl. MwSt.) inkl. gesetzlicher MwSt. als Mindestgebühr fällig. Sollte innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages der Mieter oder Pächter das Objekt kaufen, so hat die Firma wohnelement | Melisa Dragic Immobilien Provisionsanspruch vom Käufer in Höhe von 6,25% inkl. gesetzlicher MwSt..

1.4. Bei Abschluss eines vermittelten Gewerbemietvertrags wird ein Provisionsanspruch in Höhe von 3,57% inkl. MwSt. fällig.

2. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

2.1. Unser Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages zu einem späteren Termin zu einem Kaufvertrag der Immobilie führt.

3. ofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

4. Die von der Firma wohnelement | Melisa Dragic Immobilien dem Auftraggeber überlassenen Angebote dürfen von diesem nur für sich selbst verwendet werden. Weder das Angebot noch Einzelheiten dürfen an Dritte ohne unsere Einwilligung nicht weitergegeben werden. Bei Weitergabe haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn der Vertrag zustande kommt.

5. Bei Vorkenntnis vom Objekt ist dies innerhalb von 3 Tagen dem Makler anzuzeigen, sonst gilt das Objekt als von uns vermittelt. Mit verbindlicher - auch telefonischer - Terminabsprache zwischen der Firma wohnelement | Melisa Dragic Immobilien und dem Kunden, gilt der Maklervertrag als zustande gekommen. Dies entbindet den Kunden nicht davon, die Annahme schriftlich zu bestätigen.

6. Provisionspflicht besteht auch wenn der Ankauf oder die Anmietung über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma über eine Privatperson abgewickelt wird.

7.Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

8. Die Firma wohnelement | Melisa Dragic Immobilien hat Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z. B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung oder Ausübung eines Vorrechtes.

9. Die Firma wohnelement | Melisa Dragic Immobilien haftet nicht für die Richtigkeit der ihr von dem Eigentümer des Objektes bzw. Dritten gemachten Angaben sowie Auskünften. Bei aller Sorgfalt können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit leider keine Gewähr übernehmen. Alle Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf und Irrtum bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Wir haften nicht für die Bonität der vermittelnden Vertragspartei.

Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur dann gültig, sofern sie schriftlich von beiden Vertragsparteien bestätigt werden.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.